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   VG Schwerin, 23.02.2022 - 6 A 1950/13   

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VG Schwerin, 23.02.2022 - 6 A 1950/13 (https://dejure.org/2022,30618)
VG Schwerin, Entscheidung vom 23.02.2022 - 6 A 1950/13 (https://dejure.org/2022,30618)
VG Schwerin, Entscheidung vom 23. Februar 2022 - 6 A 1950/13 (https://dejure.org/2022,30618)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • VG Schwerin, 03.07.2012 - 3 A 492/07

    Recht der Hochschul- und Staatsprüfungen: Anfechtung der Ergebnisse des Ersten

    Auszug aus VG Schwerin, 23.02.2022 - 6 A 1950/13
    Mit Urteil vom 3. Juli 2012 (Az: 3 A 492/07 SN) verpflichtete das Verwaltungsgericht Schwerin den Beklagten unter Aufhebung seiner Prüfungsentscheidung vom 8. September 2006 (Zeugnis vom 11. September 2006) und seines Widerspruchsbescheides vom 7. März 2007, die Klägerin unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden.

    Bezugnehmend auf die ersten Urteilsgründe im Verfahren 3 A 492/07, wo von einem Vorliegen des Rechtsschutzbedürfnisses (noch) ausgegangen worden sei, bestünden nach der inzwischen verstrichenen Zeit durchaus Zweifel, inwiefern die angestrebte Verbesserung der Note der Ersten Juristischen Staatsprüfung für die Klägerin noch irgendeinen Nutzen bieten würde.

    Eben weil die Maßstäbe der Prüfer nicht identisch sein müssen, kann es zu unterschiedlichen Bewertungen derselben Ausarbeitung kommen, welche (im Rahmen der regelmäßig durch die einschlägige Prüfungsordnung gezogenen Grenzen) zu akzeptieren sind (vgl. VG Schwerin, Urteil vom 3. Juli 2012 - 3 A 492/07 -, S. 9 des amtlichen Umdrucks).

    Weder besteht eine "Richtigkeitsvermutung" des besser bewerteten Gutachtens mit der Konsequenz, dass der negativ abweichende Prüfer einer besonderen Begründungspflicht unterläge, noch ergibt sich die Notwendigkeit eines Annäherungsverfahrens, wenn der Zweitprüfer für den Kandidaten "günstiger" votiert dergestalt, dass der Erstprüfer zur Überprüfung seiner Bewertung anzuhalten wäre (vgl. VG Schwerin, Urteil vom 3. Juli 2012, a.a.O., S. 10 des amtlichen Umdrucks).

    Zu den Anforderungen an die Neubewertung in Bezug auf diese Aufsichtsarbeit hat das Verwaltungsgericht Schwerin folgendes ausgeführt (vgl. VG Schwerin, Urteil vom 3. Juli 2012, a.a.O., S. 14 des amtlichen Umdrucks): "Hinsichtlich der Erstkorrektur teilt die Kammer die Auffassung der Klägerin, die Korrektorin gehe zu Unrecht von einem Verstoß gegen § 1 StVO aus (und beanstande das Fehlen einer entsprechenden Prüfung).

    Zu dieser Klausur hat das Verwaltungsgericht Schwerin in seinem Urteil vom 3. Juli 2012 im Hinblick auf die durch den Erstkorrektor zu veranlassende Neubewertung folgendes ausgeführt (vgl. VG Schwerin, Urteil vom 3. Juli 2012, a.a.O., S. 22 des amtlichen Umdrucks): "Die Angriffe gegen die Bewertung des vorliegend tätig gewordenen Erstkorrektors greifen im Wesentlichen nicht durch.

    Zu dieser Klausur hat das Verwaltungsgericht Schwerin in seinem Urteil vom 3. Juli 2012 im Hinblick auf die durch den Prüfer Herrn Professor R. zu veranlassende Neubewertung folgendes ausgeführt (vgl. VG Schwerin, Urteil vom 3. Juli 2012, a.a.O, Seite 25 des amtlichen Umdrucks): "Allerdings ist die Bewertung des Zweitkorrektors im konkreten Fall dennoch zu beanstanden.

    Dabei ist eine Ermessensreduzierung auf Null im Hinblick auf eine Anhebung der Gesamtnote auf "vollbefriedigend 9, 0" für das Gericht auch nach der erfolgten Nachbefassung unter keinem Gesichtspunkt ersichtlich (vgl. dazu schon VG Schwerin, Urteil vom 3. Juli 2012, a.a.O., S. 28 des amtlichen Umdrucks).

  • BVerwG, 04.05.1999 - 6 C 13.98

    Gesetzlicher Richter, Besetzungsrüge; Substantiierungspflicht bei der Rüge von

    Auszug aus VG Schwerin, 23.02.2022 - 6 A 1950/13
    Die erforderliche Kausalität fehlt, wenn sich mit der erforderlichen Gewissheit feststellen lässt, dass Auswirkungen des Fehlers auf die Prüfungsentscheidung ausgeschlossen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Mai 1999 - 6 C 13.98 -, juris Rn. 48; OVG Greifswald, Beschluss vom 20. Dezember 2002 - 2 L 8/01 -, juris Rn. 22).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.12.2002 - 2 L 8/01

    Anspruch auf Neubewertung von Aufsichtsarbeiten; Erstes Juristisches

    Auszug aus VG Schwerin, 23.02.2022 - 6 A 1950/13
    Die erforderliche Kausalität fehlt, wenn sich mit der erforderlichen Gewissheit feststellen lässt, dass Auswirkungen des Fehlers auf die Prüfungsentscheidung ausgeschlossen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Mai 1999 - 6 C 13.98 -, juris Rn. 48; OVG Greifswald, Beschluss vom 20. Dezember 2002 - 2 L 8/01 -, juris Rn. 22).
  • BVerwG, 12.07.1995 - 6 C 12.93

    "atypische Leistungskonstellation" - § 5d Abs. 4 DRiG, Voraussetzungen einer

    Auszug aus VG Schwerin, 23.02.2022 - 6 A 1950/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 12. Juli 1995 - 6 C 12.93 -, juris Rn. 19) geht die Regelung des § 5 d Abs. 4 Satz 1 DRiG davon aus, dass die aus allen Einzelnoten entsprechend ihrer Gewichtung durch die Prüfungsordnung rechnerisch ermittelte Gesamtnote in aller Regel den Leistungsstand eines Prüflings zutreffend kennzeichnet.
  • OVG Niedersachsen, 24.05.2011 - 2 LB 158/10
    Auszug aus VG Schwerin, 23.02.2022 - 6 A 1950/13
    Die prüfungsspezifische Wertung erstreckt sich insbesondere auf den Schwierigkeitsgrad der Aufgabe, die Erfassung des Problems, die Geordnetheit der Darlegungen, die Qualität der Darstellung, die Überzeugungskraft der Argumente, die Gewichtung der Schwere einzelner Fehler, den Gesamteindruck der Leistung und schließlich auch auf die durchschnittlichen Anforderungen als Maßstab für die Differenzierungen bei der Notenvergabe (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 24. Mai 2011 - 2 LB 158/10 -, juris Ls. 5; VG Berlin, Urteil vom 8. Februar 2021 - 12 K 149.18 -, juris Rn. 19).
  • VG Berlin, 08.02.2021 - 12 K 149.18

    Klage gegen die Einstellung eines Promotionsverfahrens

    Auszug aus VG Schwerin, 23.02.2022 - 6 A 1950/13
    Die prüfungsspezifische Wertung erstreckt sich insbesondere auf den Schwierigkeitsgrad der Aufgabe, die Erfassung des Problems, die Geordnetheit der Darlegungen, die Qualität der Darstellung, die Überzeugungskraft der Argumente, die Gewichtung der Schwere einzelner Fehler, den Gesamteindruck der Leistung und schließlich auch auf die durchschnittlichen Anforderungen als Maßstab für die Differenzierungen bei der Notenvergabe (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 24. Mai 2011 - 2 LB 158/10 -, juris Ls. 5; VG Berlin, Urteil vom 8. Februar 2021 - 12 K 149.18 -, juris Rn. 19).
  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 35.92

    Juristische Staatsprüfung Rheinland-Pfalz - Art. 12 GG, Rechtsschutz gegen

    Auszug aus VG Schwerin, 23.02.2022 - 6 A 1950/13
    c) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bedarf es seitens der Klägerin, soll ihrer Kritik in der Sache nachgegangen werden, eines sog. substantiierten Vorbringens (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1993 - 6 C 35.92 -, juris Rn. 27; Fischer, in: Fischer/Jeremias/Dieterich, Prüfungsrecht, 8. Auflage 2022, Rn. 789).
  • BVerwG, 10.10.2002 - 6 C 7.02

    Chancengleichheit; Gesamtnote; Korrekturbemerkungen; mündliche Prüfung;

    Auszug aus VG Schwerin, 23.02.2022 - 6 A 1950/13
    Es ist vielmehr ausreichend, aber auch erforderlich, dass die Prüfung für ihn insgesamt unter Bedingungen stattfindet, die mit denjenigen bei normalem Prüfungsverlauf vergleichbar sind (BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 2002 - 6 C 7.02 -, juris Rn. 9).
  • BVerwG, 05.03.2018 - 6 B 71.17

    Bewertung von Aufsichtsarbeiten; Bewertungsmaßstab des fachwissenschaftlichen

    Auszug aus VG Schwerin, 23.02.2022 - 6 A 1950/13
    Daher steht ihnen vor allem bei der Einordnung der Qualität einer Prüfungsleistung in das normativ vorgegebene Notensystem der Prüfungsordnung einschließlich der Bestehensgrenze ein Bewertungsspielraum zu (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 5. März 2018 - 6 B 71.17 -, juris Rn. 10 mit umfangreichem Rechtsprechungsnachweis).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.12.2012 - 2 L 121/11

    Promotionsverfahren; Anspruch des Doktoranden auf Betreuung durch den Doktorvater

    Auszug aus VG Schwerin, 23.02.2022 - 6 A 1950/13
    Es müssen vielmehr Tatsachen vorliegen, die ohne Rücksicht auf individuelle Empfindlichkeiten den Schluss rechtfertigen, dass dieser Prüfer speziell gegenüber diesem Prüfling nicht die notwendige Distanz und sachliche Neutralität aufbringen wird bzw. aufgebracht hat (vgl. VG Schwerin, Urteil vom 20. März 2012 - 3 A 1641/10 -, juris Rn. 62, VG Schwerin, Urteil vom 1. April 2016 - 4 A 214/13 -, juris Rn. 36; OVG Greifswald, Beschluss vom 13. Dezember 2012 - 2 L 121/11 -, juris Rn. 11).
  • VG Schwerin, 01.04.2016 - 4 A 214/13

    Rechtmäßigkeit der Einsetzung einer neuen Promotionskommission; Mitwirkung eines

  • VG Schwerin, 20.03.2012 - 3 A 1641/10
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